Alle am 5. Juli bekanntgegebenen Eckdaten bestätigt
Volle Kontinuität für Versicherungsnehmer
Viridium CEO Dr. Heinz-Peter Roß: „Bestand wird zuverlässig betreut werden“
Die Viridium Gruppe („Viridium“), führender Spezialist für das effiziente Management von Lebensversicherungsbeständen, gibt die bereits in Aussicht gestellte Unterzeichnung des Kaufvertrages mit der Generali Deutschland AG („Generali Deutschland“) über den Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung in Höhe von 89,9% an der Generali Lebensversicherung AG („Generali Leben“) bekannt. Im Rahmen der jetzt verbindlich vereinbarten Transaktion wurden die am 5. Juli 2018 bekanntgegebenen Eckdaten vollumfänglich bestätigt. Die Generali Deutschland bleibt mit 10,1% der Anteile an der Generali Leben beteiligt und stellt ein Mitglied im Aufsichtsrat. Durch die Akquisition wächst der Vertragsbestand der Viridium Gruppe um rund 4 Millionen Lebensversicherungsverträge. Wie ebenfalls bereits angekündigt, wurde der Generali Deutschland die Option eingeräumt, bis zu 10% an der Viridium Gruppe zu erwerben.
Dr. Heinz-Peter Roß, Vorsitzender des Vorstands der Viridium Gruppe, sagte: „Der zügige Vertragsabschluss verdeutlicht, dass Viridium und Generali Deutschland die gleichen Vorstellungen von der künftigen starken Partnerschaft für die Generali Leben haben. Die Kunden der Generali Leben können darauf vertrauen, dass ihre Verträge unverändert fortgeführt werden und sie von den Vorteilen des Übergangs auf die Viridium-Plattform profitieren.“
Mit Blick auf die operativen Anforderungen, die mit Integration und Migration des Generali Leben-Bestands einhergehen werden, ergänzte Dr. Roß: „Wir sind uns der großen Aufgabe, die vor uns liegt, bewusst. Die rund 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die momentan bereits den für das Neugeschäft geschlossenen Vertragsbestand der Generali Leben betreuen, werden auch künftig Ansprechpartner für ihre Kunden sein. Zusammen mit den umfangreichen Kooperationsvereinbarungen ist dies die Grundlage, den Vertragsbestand der Generali Leben zuverlässig fortzuführen.“
Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt des Abschlusses aufsichtsrechtlicher Prüfungen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).